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var txt1 = "<strong>Unternehmer oder Ferienwohnungsbesitzer</strong><br>Als Unternehmen (abgabepflichtiges Subjekt) gelten juristische Personen mit Sitz, tats&auml;chlicher Verwaltung oder Betriebsst&auml;tte im Kanton Graub&uuml;nden sowie selbst&auml;ndig erwerbende nat&uuml;rliche Personen mit Wohnsitz, steuerlichem Aufenthalt, Gesch&auml;ftsbetrieb oder Betriebsst&auml;tte im Kanton Graub&uuml;nden, welche keine Beherbergungsleistung erbringen.<br><br>Als Ferienwohnungsbesitzer gelten Eigent&uuml;mer beziehungsweise Eigent&uuml;merinnen und Nutzniessende/Wohnrechtsberechtigte von im Kanton Graub&uuml;nden gelegenem, selbst genutztem Wohnraum, der Ferien- oder Erholungszwecken dient und f&uuml;r diese keinen steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde begr&uuml;ndet.";

var txt2 = "<strong>Gemeinde</strong><br>Weil die offiziellen Postleitzahlen nicht immer identisch mit den politischen Gemeinden sind, wurden zur Vereinfachung des Online-Rechners Gemeindekombinationen vorgenommen (z.B.: „Thusis / Rongellen“ oder „Grüsch / Seewis“). ";

var txt3 = "<strong>Unternehmen</strong><br>Die hier aufgeführt Liste der Unternehmen ist nicht abschliessend. Falls Sie Ihre Unternehmung keiner der beiden Auswahllisten (Unternehmen oder Branche) zuordnen können, dann schreiben Sie uns ein E-Mail auf tourismus@awt.gr.ch und wir helfen Ihnen gerne weiter.<br><br>Als Unternehmen (abgabepflichtiges Subjekt) gelten die aus dem Tourismus direkt oder indirekt Nutzen ziehenden juristische Personen mit Sitz, tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte im Kanton sowie selbständig erwerbende natürliche Personen mit Wohnsitz, steuerlichem Aufenthalt, Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte im Kanton Graubünden, welche keine Beherbergungsleistung erbringen.";

var txt4 = "<strong>AHV-Lohnsumme</strong><br>Die AHV-Lohnsumme wird als Bemessungsgrundlage f&uuml;r den variablen Teil herbeigezogen. Es handelt sich um die gesamte AHV-Lohnsumme des Betriebes (nur f&uuml;r Betriebsst&auml;tten in Graub&uuml;nden) resp. das gesamte AHV-pflichtige Einkommen bei selbstst&auml;ndig erwerbenden Personen. Ebenfalls der Abgabepflicht unterliegt der betriebliche Aufwand f&uuml;r Personalverleih durch ausserkantonale &bdquo;Tempor&auml;runternehmen&ldquo;.";

var txt5 = "<strong>Abgabeklasse</strong><br>S&auml;mtliche Gemeinden wurden aufgrund der Tourismusabh&auml;ngigkeit ihrer Region (z.B. Oberengadin, Pr&auml;ttigau, B&uuml;ndner Rheintal etc.) in sechs Abgabeklassen eingeteilt. Regionen mit der h&ouml;chsten Tourismusabh&auml;ngigkeit sind in der Abgabeklasse 1, diejenigen mit der niedrigsten Tourismusabh&auml;ngigkeit in der Abgabeklasse 6.";

var txt6 = "<strong>Branchen</strong><br>Alle Unternehmen werden in einer einheitlichen Systematik des Bundesamtes f&uuml;r Statistik, der NOGA-Systematik, erfasst. NOGA steht f&uuml;r Nomenclature G&eacute;n&eacute;rale des Activit&eacute;s &eacute;conomiques. Daraus lassen sich f&uuml;r die Tourismusabgabe insgesamt 26 Branchen ableiten.";

var txt7 = "<strong>Abgabesatz</strong><br>Der Abgabesatz setzt sich aus der Wertsch&ouml;pfungsintensit&auml;t der Branche, der Tourismusabh&auml;ngigkeit der Branche sowie der Tourismusabh&auml;ngigkeit der Region zusammen.";

var txt8 = "<strong>AHV-Lohnsumme</strong><br>Die AHV-Lohnsumme wird als Bemessungsgrundlage f&uuml;r den variablen Teil herbeigezogen. Es handelt sich um die gesamte AHV-Lohnsumme des Betriebes resp. das gesamte AHV-pflichtige Einkommen bei selbstst&auml;ndig erwerbenden Personen sowie der betriebliche Aufwand f&uuml;r Tempor&auml;r-Mitarbeiter.";

var txt9 = "<strong>Variabler Teil AHV-Lohnsumme</strong><br>Betrag in Franken aufgrund der gesamten AHV-Lohnsumme des Betriebes.";

var txt10 = "<strong>Grundpauschale</strong><br>S&auml;mtliche Abgabepflichtige entrichten eine einheitliche, j&auml;hrliche Grundpauschale. Diese betr&auml;gt im Maximum SFr. 300.-. Vorgesehen sind SFr. 150.-.";

var txt11 = "<strong>Zuschlag oder Abschlag</strong><br>Gemeinden k&ouml;nnen einen Zuschlag oder Abschlag zu der in ihrer Tourismusregion erhobenen Tourismusabgabe festlegen. Dieser Zuschlag oder Abschlag wird auf der einfachen Tourismusabgabe (Vorgabe des Kantons 100%) erhoben.";

var txt12 = "<strong>Total Tourismusabgabe</strong><br>Der Endbetrag entspricht der Summe aus der Grundpauschale und dem variablen Teil. Ein allf&auml;lliger Zuschlag oder Abschlag der Gemeinde ist nicht ber&uuml;cksichtigt.";

var txt13 = "<strong>Wohnfl&auml;che </strong><br>Die Bemessungsgrundlage f&uuml;r Wohnungen ist die m2-Wohnfl&auml;che (Nettowohnfl&auml;che) des im Kanton gelegenen Wohnraumes, der Ferien- oder Erholungszwecken dient.<br><br>Die Wohnfl&auml;che oder Nettowohnfl&auml;che gibt Auskunft &uuml;ber die effektiv zum Wohnen nutzbare Fl&auml;che. Darin enthalten sind alle Wohnr&auml;ume inkl. Erschliessung (Korridore), Badezimmer und Nebenr&auml;ume. Nicht darin enthalten sind R&auml;ume wie Keller-, Heiz-, Tank-, Schutzr&auml;ume, Treppenhaus und Garagen.";

var txt14 = "<strong>Abgabe pro m2</strong><br>Betrag pro m2 in Franken.";

var txt15 = "<strong>Variabler Teil Wohnung</strong><br>Betrag in Franken aufgrund der Anzahl m2-Wohnfl&auml;che.";

var txt16 = "<strong>Art des Beherbergungsbetriebes</strong><br>Im Beherbergungsgewerbe wird zwischen den Beherbergungsarten Camping, gewerbsm&auml;ssige Ferienwohnung, Gruppenunterkunft und Hotellerie unterschieden.<br><br>Ein Beherbergungsunternehmen wird als Gruppenunterkunft bezeichnet, wenn eine Mehrheit der G&auml;stezimmer 4 oder mehr Betten/Schlafpl&auml;tze aufweist.<br>Weist die Mehrheit der G&auml;stezimmer weniger als 4 Betten / Schlafpl&auml;tze auf, wird der Betrieb wie ein Hotel der Komfortklasse 1 behandelt. Dies gilt auch f&uuml;r Jugendherbergen, SAC-H&uuml;tten und &auml;hnliche Unterk&uuml;nfte.";

var txt17 = "<strong>Stellpl&auml;tze</strong><br>Die Bemessungsgrundlage f&uuml;r Campingpl&auml;tze ist der Stellplatz (Fl&auml;che f&uuml;r das Aufstellen von Zelten oder Parkieren von Wohnwagen).";

var txt18 = "<strong>Abgabe pro Stellplatz</strong><br>Betrag pro Stellplatz in Franken.";

var txt19 = "<strong>Variabler Teil Stellplatz</strong><br>Betrag in Franken aufgrund der Anzahl Stellpl&auml;tze.";

var txt20 = "<strong>Schlafpl&auml;tze</strong><br>Die Bemessungsgrundlage f&uuml;r Gruppenunterk&uuml;nfte, Massenlager usw. ist der Schlafplatz.";

var txt21 = "<strong>Abgabe pro Schlafplatz</strong><br>Betrag pro Schlafplatz in Franken.";

var txt22 = "<strong>Variabler Teil Schlafplatz</strong><br>Betrag in Franken aufgrund der Anzahl Schlafpl&auml;tze.";

var txt23 = "<em><strong>Komfortklasse 1</strong></em> entspricht insbesondere 1- und 2-Stern-Betrieben sowie &auml;hnlich positionierten, jedoch nicht klassifizierten Betrieben.<br><em><strong><br>Komfortklasse 2 </strong></em>entspricht insbesondere 3-Stern-Betrieben sowie &auml;hnlich positionierten, jedoch nicht klassifizierten Betrieben.<br><em><strong><br>Komfortklasse 3 </strong></em>entspricht insbesondere 4- und 5-Stern-Betrieben sowie &auml;hnlich positionierten, jedoch nicht klassifizierten Betrieben.<br><em><strong><br></strong></em><em><strong>Jugendherbergen</strong></em> werden grundsätzlich wie Hotelbetriebe der Komfortklasse 1 behandelt. <br><br>Ein Beherbergungsunternehmen wird als Gruppenunterkunft bezeichnet, wenn eine Mehrheit der Gästezimmer  4 oder mehr Betten/Schlafplätze aufweist (-> wenden Sie die Berechnung für Gruppenunterkunft an). <br>Weist die Mehrheit der Gästezimmer weniger als 4 Betten/Schlafplätze auf, wird der Betrieb wie ein Hotel der Komfortklasse 1 behandelt (-> wenden Sie die Berechnung für Hotellerie Komfortklasse 1 an).";

var txt24 = "<strong>Anzahl G&auml;stezimmer (Hotellerie)</strong><br>Die Bemessungsgrundlage f&uuml;r Hotelbetriebe und Jugendherbergen ist die Anzahl G&auml;stezimmer, unabh&auml;ngig von deren Anzahl Betten.";

var txt25 = "<strong>Abgabe pro G&auml;stezimmer</strong><br>Betrag pro Zimmer in Franken.";

var txt26 = "<strong>Variabler Teil G&auml;stezimmer</strong><br>Betrag in Franken aufgrund der Anzahl Zimmer.";

var txt27 = "<strong>Anzahl Zimmer (Jugendherbergen)</strong><br>Die Bemessungsgrundlage f&uuml;r Jugendherbergen ist die Anzahl Zimmer, unabh&auml;ngig von deren Anzahl Betten oder Schlafpl&auml;tze.";

var txt28 = "<strong>Hilfstabelle Branchen (PDF)</strong><br>Bitte klicken Sie auf das Infofeld um die Tabelle zu öffnen!";

var txt29 = "<strong>Abgabe pro Logiernacht</strong><br>Die Berechnung &bdquo;Vergleich Tourismusabgabe pro Logiernacht&ldquo; (Total Abgabe geteilt durch Logiern&auml;chte) dient lediglich der Vergleichbarkeit zu den heutigen Kurtaxensystemen. In der Berechnung sind allf&auml;llige kommunale Tourismusf&ouml;rderungsabgaben nicht ber&uuml;cksichtigt.<br><br>Die Tourismusabgabe wird nicht pro Logiernacht erhoben, sondern richtet sich nach der Kapazit&auml;t (G&auml;stezimmer, Schlafpl&auml;tze oder Stellpl&auml;tze) des Beherbergungsbetriebes.";

var txt30 = "<strong>Anzahl Logiernächte (Jahrestotal)</strong><br>Das Total aller Logiernächte, die während einem Jahr im Beherbergungsbetrieb generiert wurden.";

var txt31 = "<strong>Anzahl Ferienwohnungen</strong><br>Anzahl aller Ferienwohnungen, die in Ihrem Betrieb vermietet werden und aus denen sich die oben angegebene Wohnfläche ergibt.";

var txt32 = "<strong>Grundpauschale</strong><br>Sämtliche Abgabepflichtige entrichten eine einheitliche, jährliche Grundpauschale von SFr. 150.-. Bei gewerblichen Ferienwohnungen wird die Grundpauschale pro Ferienwohnung erhoben (SFr. 150.- mal Anzahl der Ferienwohnungen).";
