| Gesetz über Tourismusabgaben | |
| Botschaft der Regierung an den Grossen Rat | |
| Gesetz über Tourismusabgaben | |
| Zusammenfassung Botschaft | |
| Das Tourismusabgabengesetz ist bereit für die Beratung im Grossen Rat | |
| Medienmitteilung | |
| Protokoll der Sitzungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben | |
| Protokoll | |
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Die heutigen kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben sollen durch ein kantonales, flächendeckendes System abgelöst werden. Die neue Tourismusabgabe richtet sich nach der touristischen Wertschöpfung eines Unternehmens, abgestuft nach Branche, Region und Unternehmensgrösse. Alle Nutzniesser aus dem Tourismus in ganz Graubünden leisten mit der Tourismusabgabe ihren Beitrag zur touristischen Grundfinanzierung. Mit dem Systemwechsel bei den Beherbergungsbetrieben (Belastung der Kapazität statt der Frequenz) wird zudem eine erhöhte Planbarkeit der Erträge für Destinationsorganisationen und Gemeinden erreicht. Der Vollzug der Tourismusabgaben erfolgt durch die Gemeinden.
Berechnung: Mit dem Online-Rechner zur Tourismusabgabe können die Abgaben für Unternehmen und Ferienwohnungsbesitzer in jeder Gemeinde (ohne allfällige Zuschläge oder Abschläge resp. kommunale Tarifanpassungen) berechnet werden.
Sämtliche Unterlagen zum Projekt „Wettbewerbsfähige Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus“ können hier heruntergeladen werden.