Wenn ein Begriff fehlt, dann melden Sie dies uns bitte: tourismus@awt.gr.ch
- AWT (Amt für Wirtschaft und Tourismus)
- DMO (Destinationsmanagement-Organisation)
- GRF (Graubünden Ferien)
- GTA (Gemeinde-Tourismusabgabe)
- KTA (Kantonale Tourismusabgabe)
- KTX (Kurtaxe, auch Gäste-, Sport-, Verkehrstaxen usw.)
- ReTO (Regionale Tourismusorganisation)
- TFA (Tourismusförderungsabgabe)
- TFG (Gesetz über die Finanzierung der Tourismusorganisationen)
- THG (Gesetz über die Harmonisierung der Tourismusfinanzierung)
| Erläuternder Bericht | |
| Zusamenfassung Erläuternder Bericht | |
| Regierungsmitteilung | |
| Medienmitteilung vom 30.11.2009 | |
| Übersicht Gesetzesvarianten | |
| Grafik zu den zwei Varianten der Tourismusfinanzierung | |
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| Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) sind touristische Marketingorganisationen, welche in der Lage sind, ein umfassendes Destinationsmanagement zu betreiben. Diese müssen Minimalkriterien in den Bereichen Organisation und Führung, Aufgaben und Ressourcen sowie Grösse und Dominanz erfüllen. Die wichtigsten Kriterien sind frei verfügbare Marketingmittel in der Grössenordnung von Fr. 4.0 bis 7.0 Mio. und eine Bettenkapazität, welche es erlaubt, jährlich annähernd 2.0 Mio. Logiernächte in Beherbergungsbetrieben sowie in vermieteten Wohnungen zu erreichen.
Regionale Tourismusorganisationen (ReTO) sind touristische Marketingorganisationen, welche einer DMO ein Mandat zur Marktbearbeitung von jährlich mindestens 200’000 Franken erteilen können. Zusätzlich müssen sie weitere Kriterien bezüglich Organisation und Führung, Produktgestaltung, Marktbearbeitung und Verkauf erfüllen. |
