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Tourismusreform KTA Rechner FAQ Glossar Kontakt
Die Bündner Tourismusreform ist wohl das bisher grösste und bedeutendste Tourismusstrukturprojekt in Graubünden. Mit einer Verschlankung der Strukturen, der Ausrichtung auf die Gewinnung neuer Gäste und einer soliden Finanzierung soll der Bündner Tourismus international wettbewerbsfähiger werden. Für die künftige Tourismusfinanzierung in Graubünden wurden zwei Gesetzesentwürfe erarbeitet, welche zwischen Dezember 2009 und März 2010 zur Vernehmlassung auflagen.
Glossar
Abkürzungen
Hier finden Sie eine Übersicht der am häufigsten verwendet Begriffe.
Wenn ein Begriff fehlt, dann melden Sie dies uns bitte: tourismus@awt.gr.ch
  • AWT (Amt für Wirtschaft und Tourismus)
  • DMO (Destinationsmanagement-Organisation)
  • GRF (Graubünden Ferien)
  • GTA (Gemeinde-Tourismusabgabe)
  • KTA (Kantonale Tourismusabgabe)
  • KTX (Kurtaxe, auch Gäste-, Sport-, Verkehrstaxen usw.)
  • ReTO (Regionale Tourismusorganisation)
  • TFA (Tourismusförderungsabgabe)
  • TFG (Gesetz über die Finanzierung der Tourismusorganisationen)
  • THG (Gesetz über die Harmonisierung der Tourismusfinanzierung)
Aktuell
Erläuternder Bericht
  Zusamenfassung Erläuternder Bericht
Regierungsmitteilung
  Medienmitteilung vom 30.11.2009
Übersicht Gesetzesvarianten
  Grafik zu den zwei Varianten der Tourismusfinanzierung

 

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Wichtige Begriffe
Destinationsmanagement-Organisationen (DMO) sind touristische Marketingorganisationen, welche in der Lage sind, ein umfassendes Destinationsmanagement zu betreiben. Diese müssen Minimalkriterien in den Bereichen Organisation und Führung, Aufgaben und Ressourcen sowie Grösse und Dominanz erfüllen. Die wichtigsten Kriterien sind frei verfügbare Marketingmittel in der Grössenordnung von Fr. 4.0 bis 7.0 Mio. und eine Bettenkapazität, welche es erlaubt, jährlich annähernd 2.0 Mio. Logiernächte in Beherbergungsbetrieben sowie in vermieteten Wohnungen zu erreichen.

Regionale Tourismusorganisationen (ReTO) sind touristische Marketingorganisationen, welche einer DMO ein Mandat zur Marktbearbeitung von jährlich mindestens 200’000 Franken erteilen können. Zusätzlich müssen sie weitere Kriterien bezüglich Organisation und Führung, Produktgestaltung, Marktbearbeitung und Verkauf erfüllen.

In den bisherigen Grundlagen zur Tourismusreform war von regionalen „zukünftigen“ Tourismusorganisationen (zTO) die Rede. Mit dem Wort „zukünftig“ wurde ausgesagt, dass es sich bezüglich Organisation und Aufgaben inkl. frei verfügbarer Marketingmittel nicht um die heute vielerorts existierenden lokalen Kurvereine handelt. Einige dieser regionalen Tourismusorganisationen haben sich bereits gebildet. Ab sofort wird anstelle des Begriffs zTO der Ausdruck regionale Tourismusorganisation (ReTO) verwendet, wobei sich an der inhaltlichen Definition nichts ändert.