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Tourismusreform KTA Rechner FAQ Glossar Kontakt
Die Bündner Tourismusreform ist wohl das bisher grösste und bedeutendste Tourismusstrukturprojekt in Graubünden. Mit einer Verschlankung der Strukturen, der Ausrichtung auf die Gewinnung neuer Gäste und einer soliden Finanzierung soll der Bündner Tourismus international wettbewerbsfähiger werden. Für die künftige Tourismusfinanzierung in Graubünden wurden zwei Gesetzesentwürfe erarbeitet, welche zwischen Dezember 2009 und März 2010 zur Vernehmlassung auflagen.
Aktuell
Erläuternder Bericht
  Zusamenfassung Erläuternder Bericht
Regierungsmitteilung
  Medienmitteilung vom 30.11.2009
Übersicht Gesetzesvarianten
  Grafik zu den zwei Varianten der Tourismusfinanzierung

 

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Tourismusreform – zwei Varianten zur Tourismusfinanzierung
Kantonale Tourismusabgabe
Die heutigen kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben sollen durch ein kantonales, flächendeckendes System ersetzt werden. Die Kantonale Tourismusabgabe (KTA) richtet sich nach der touristischen Wertschöpfung eines Unternehmens, abgestuft nach Branche, Region und Unternehmensgrösse. Durch den Einbezug aller Regionen sowie höheren Beiträgen aus Hotellerie und Zweitwohnungen stehen den Destinationsorganisationen und Gemeinden mehr Mittel für die Tourismusförderung zur Verfügung. Der Vollzug der KTA erfolgt durch den Kanton. Die KTA-Erträge fliessen in die jeweilige Tourismusregion zurück.

Berechnung: Mit dem KTA-Rechner können individuelle Abgabeberechnungen erstellt werden.
Kantonales Rahmengesetz
Das Rahmengesetz sieht vor, dass Gemeinden sich freiwillig einer Tourismusorganisation anschliessen, dieser die Tourismusförderung übertragen und eine Gemeinde-Tourismusabgabe (GTA) einführen können. Die Höhe der Abgabesätze berücksichtigt wie bei der KTA den direkten und indirekten Tourismusnutzen der Abgabepflichtigen. Frei sind die Gemeinden in der Festlegung der Abgabesätze und damit der Höhe ihrer GTA. Der Vollzug der GTA obliegt den Gemeinden, welche die Tourismusabgaben innerhalb der Tourismusregion koordinieren müssen. Die GTA ersetzt die heutigen kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben.

Berechnung:
Die Festlegung der Abgabesätze erfolgt beim Rahmengesetz durch die einzelnen Gemeinden, womit individuelle Abgabeberechnungen für eine GTA hier nicht möglich sind.
Die Vernehmlassung zur Tourismusfinanzierung Graubünden wurde am 31. März 2010 abgeschlossen. Die Vernehmlassungunterlagen können weiterhin beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Bündner Tourismusreform: www.awt.gr.ch